Meldung einreichen
Bitte beachten Sie vor Abgabe der Meldung:
Nach § 8 Abs. 1 LkSG soll das Beschwerdeverfahren Personen ermöglichen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.
Die Definitionen eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikos sind in § 2 LkSG geregelt: § 2 LkSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Das Beschwerdesystem ist also dafür gedacht, dass die hinweisgebende Person auf die im Gesetz beschriebenen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf die Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinweisen kann.
Bitte nutzen Sie daher das Beschwerdesystem ausschließlich für Beschwerden im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Bitte senden Sie Ihre Meldung an: hinweis-lksg(at)franz-sales-haus.de
Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:
- Vorname, Name
- Was hat sich genau zugetragen?
- Wo hat sich der Sachverhalt zugetragen?
- Wann hat sich der Sachverhalt zugetragen?
- Wie haben Sie den Sachverhalt mitbekommen?
- Haben Sie Beweise, welche die Angaben in Ihrer Meldung bekräftigen?
- Haben Sie den Sachverhalt anderen Meldestellen/Personen/Institutionen/Strafverfolgungsbehörden etc. gemeldet?
Sie können Ihre Meldung auch im persönlichen Gespräch bei der internen Meldestelle abgeben.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin per E-Mail.