Hinweisgeberschutz im Franz Sales Haus
Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat das Franz Sales Haus eine interne Meldestelle zur Meldung von Verstößen eingerichtet.
Die interne Meldestelle ist für den gesamten Unternehmensverbund Franz Sales Haus zuständig, d.h. den Trägerverein für das Franz Sales Haus sowie die mit ihm verbundenen Unternehmen (Franz Sales Werkstätten GmbH, Franz Sales Wohnen Gmbh, Heimstatt Engelbert Jugend- und Behindertenhilfe GmbH, in service gGmbh, in time gGmbH, Franz Sales Akademie GmbH sowie den DJK Franz Sales Haus e.V.).
Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Personen die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über bestimmte Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen, vor Repressalien zu schützen.
Mitarbeitende, Beschäftigte - z.B. in Werkstätten - und andere Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in den o.g. Gesellschaften bestimmte Verstöße erfahren, z.B. solche die strafbewehrt sind (Straftaten), bestimmte bußgeldbewehrte Verstöße (bestimmte Ordnungswidrigkeiten), bestimmte Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, können diese der internen Meldestelle des Franz Sales Hauses melden.
Den genauen sachlichen Anwendungsbereich entnehmen Sie § 2 HinSchG.
Sofern hinweisgebende Personen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes an eine Meldung oder Offenlegung einhalten, werden sie umfangreich vor Repressalien wie Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen geschützt. Zudem wird die Vertraulichkeit gewahrt.
Die interne Meldestelle wird vom Datenschutzbeauftragten des Franz Sales Haus betrieben und vom Justiziar des Franz Sales Haus unterstützt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz finden sie hier.
Informationen zu dem Gesetz in Leichter Sprache finden Sie hier.