Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
In einem modularisierten, berufsbegleitenden Bildungsgang werden Mitarbeitende aus Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung oder zur psychiatrischen Rehabilitation an der Franz Sales Akademie zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ausgebildet.
Optimal vorbereitet
In gemeinsamen und auch teilweise in spezifisch auf die Klientel abgestimmten Lerngruppen erwerben die Teilnehmenden kommunikative, soziale, technische, organisatorische sowie arbeits– und sonderpädagogische Kompetenzen für die besonderen Anforderungen ihres Berufsfeldes.
Die Ausbildung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung mit integrierter Ausbildung zum Sozialassistenten(m/w/d), Schwerpunkt Heilerziehung, kann nur als gesamte Kurseinheit belegt werden.
Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in
a) einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder
b) einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
3. ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
4. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
(2) Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den (...) Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.
(3) (Zur Prüfung ist) (...) auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die berufsbegleitende Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Schuljahren und umfasst 2.560 Unterrichtsstunden, die in der Schule, in den Werkstätten und im E-Learning erteilt werden. Unterrichtstage sind Montag oder Donnerstag von 8:15 bis 17:15 Uhr. Darüber hinaus sind verschiedene Praktika und Workshops vorgesehen. Für die Qualifizierung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits– und Berufsförderung (auch mit dem Schwerpunkt „psychiatrische Rehabilitation") sind laut Prüfungverordnung folgende Handlungsbereiche relevant:
- Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuer und gestalten
- Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
- Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
Diese Inhalte werden je nach Schwerpunkt durch die Auseinandersetzung mit Fachgebieten wie Rehabilitation, Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Psychiatrie, Didaktik und Methodik, Arbeitskunde, Praxisanleitung, Kommunikation, Medizin sowie Organisationslehre und Recht vermittelt.
Da die Gesamtkonzeption vorsieht, dass der Berufsabschluss Sozialassistenz, Schwerpunkt Heilerziehung erreicht wird, sind außerdem allgemeinbildende Fächer wie Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Politik/Gesellschaftslehre, Sport/Gesundheitsförderung Bestandteil der Ausbildung.
Zum Ende der Ausbildung wird ein werkstattintegriertes Projekt durchgeführt und dokumentiert, welches von Dozent:innen der Schule begleitet wird. Um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten und eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis zu bieten, hat es sich bewährt, jede:n Teilnehmer:in durch eine:n Mentor:in aus der jeweiligen Einrichtung begleiten zu lassen. Die Mentor:innen vermitteln und unterstützen und tauschen sich einmal im Jahr im Rahmen eines Mentorentreffens in der Franz Sales Akademie über Inhalte, Anforderungen, Neuerungen, Anregungen etc. aus.
Mit dem zweiteiligen Abschlussverfahren an der Franz Sales Akademie erwerben die Teilnehmenden eine doppelt anerkannte Qualifikation:
Die Prüfung zur Fachkraft zur Arbeits– und Berufsförderung besteht aus einer schriftlichen Aufsichtsarbeit und einer praxisbezogenen Projektarbeit mit Präsentation und einem Fachgespräch. Die staatliche Prüfung zum Sozialassistenten (m/w/d), Schwerpunkt Heilerziehung, besteht aus einer weiteren schriftlichen Aufsichtsarbeit gemäß der Ausbildungs– und Prüfungsordnung an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen.
Bitte benutzen Sie unseren Anmeldebogen und reichen Sie ihn zusammen mit folgenden Bewerbungsunterlagen ein:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Nachweis über den Schulabschluss
- 1 Bewerbungsfoto
- Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
- Nachweis über die Dauer der Tätigkeit in der WfbM / Nachweis Berufserfahrung
- Mitteilung zur Übernahme der Teilnahme- und Prüfungsgebühren
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an:
Brigitte Hüsselmann (Bildungsgangleitung Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung)
Tel (0201) 2769-501 oder E-Mail senden
Ihre vollständige Bewerbung richten Sie bitte an die:
Franz Sales Akademie gGmbH
Berufskolleg
Steeler Straße 261
45138 Essen
per E-Mail senden