Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen der Franz Sales Akademie gGmbH (Seminarbedingungen)
Im Folgenden werden Vertragspartner der Franz Sales Akademie gGmbH als Auftraggeber und die Franz Sales Akademie gGmbH, als „Akademie“ bezeichnet. Auftraggeber und Akademie gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.
1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie bspw. Seminare, Schulungen, Trainings. (im folgenden „Leistungen“).
1.2 Überwiegend erbringt die Akademie Leistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind deshalb grundsätzlich für den Verkehr mit diesen Personengruppen verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Akademie mit solchen Teilnehmern. Dessen ungeachtet gelten sie aber auch für die Geschäftsbeziehungen der Akademie mit Verbrauchern (§ 13 BGB). In diesem Fall gelten die AGB jedoch mit der Maßgabe, dass die Akademie nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dass eine Gerichtsstandvereinbarung nicht besteht.
1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Akademie ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Akademie in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) sowie Bestimmungen in der Anmeldung zu den Leistungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2 Angebot, Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich in Textform vereinbart. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben.
2.2 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
2.3 Der Auftraggeber kann sich schriftlich, per Fax oder Scankopie der unterzeichneten Anmeldung für Leistungen der Akademie anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Auftraggeber eine Auftrags- oder Teilnahmebestätigung in Textform erhält.
2.4 Die Akademie ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit es Sinn und Zweck des Auftrages entspricht. Anderenfalls ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
3 Stornierung, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
3.1 Stornierung
Der Auftraggeber kann eine Anmeldung bzw. einen Auftrag stornieren. Die Stornierung muss der Akademie mindestens in Textform mitgeteilt werden. Bei einer Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 20 % der Kursgebühren fällig. Danach ist die gesamte Kursgebühr zu zahlen. Der volle Preis wird auch bei Nichterscheinen, nur zeitweiser Teilnahme oder vorzeitigem Verlassen einer Veranstaltung erhoben. Bei längerfristigen Weiterbildungen können andere Stornierungsbedingungen gelten (siehe Bedingungen im Anmeldeformular).
3.2 Umbuchung
Der Auftraggeber kann in Absprache mit der Akademie und soweit Kapazitäten vorhanden sind, vor Veranstaltungsbeginn auf eine andere Veranstaltung oder Termin umbuchen. Die Umbuchung muss der Akademie mindestens in Textform mitgeteilt werden. Eine Umbuchung bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenlos. Bei einer Umbuchung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20 % der Kursgebühr fällig.
3.3 Für die Fristwahrung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung maßgebend.
3.4 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich. Ersatzteilnehmer müssen die Teilnahmebedingungen der einzelnen Veranstaltung erfüllen.
3.5 Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
4 Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nicht ausdrücklich eine einzelvertragliche Regelung oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen der Akademie.
4.2 Zahlungen sind innerhalb des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten zu leisten.
5 Durchführung von Veranstaltungen
5.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungs-Programm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
5.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
5.3 Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, seitens der Akademie nicht zu vertretenden Gründen abzusagen, diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: plötzliche Erkrankung des Dozenten. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche entstehen dem Teilnehmer daraus nicht. Die Akademie behält sich vor, Präsenzveranstaltungen ggf. als Live-Online-Veranstaltung durchzuführen. Eine solche Änderung wird rechtzeitig, spätestens jedoch 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, dem Teilnehmer bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Möglichkeit, kostenfrei von der Veranstaltung zurückzutreten oder kostenfrei umzubuchen.
6 Haftung
6.1 Soweit sich aus dem Vertrag sowie diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Akademie bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2 Auf Schadensersatz haftet die Akademie, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Akademie, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung der Akademie jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 6.2 gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Akademie nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie eine etwaige persönliche Haftung von Organen sowie Sachverständigen und sonstigen Mitarbeitern der Akademie. Sie gilt nicht, soweit die Akademie bzw. die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.4 Der Teilnehmer hat etwaige Schäden, für die die Akademie haften soll, unverzüglich der Akademie in Textform anzuzeigen.
6.5 Soweit Schadensersatzansprüche nach dieser Ziff. 6 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7 Höhere Gewalt
7.1 Für den Fall, dass eine der Parteien aufgrund eines ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses, auf das diese Partei keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (Höhere Gewalt) ihre Leistungspflichten gegenüber der anderen Partei ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, sind die betroffenen Leistungspflichten der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei so lange ausgesetzt, wie das Ereignis und dessen Folgen andauern; ebenso entfallen für diesen Zeitraum etwaige Gegenleistungspflichten der anderen Partei. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche der anderen Partei bestehen insoweit nicht. Die sich auf Höhere Gewalt berufende Partei ist jedoch verpflichtet, die andere Partei unverzüglich in Textform über das Ereignis, die ausgesetzten Leistungspflichten sowie die voraussichtliche Dauer der Aussetzung der Leistungspflichten zu informieren. Entsprechendes gilt, wenn die sich auf Höhere Gewalt berufende Partei während der Aussetzung der Leistungspflichten unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erkennen muss, dass sich die mitgeteilte voraussichtliche Dauer der Aussetzung wesentlich verändert. Dauert das Ereignis länger als sechs Monate ab erstmaliger Information gegenüber der anderen Partei an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung. Die Aussetzung einer Zahlungspflicht kann – außer in gesetzlich angeordneten Fällen oder wenn es sich um eine Gegenleistungspflicht im Sinne von Satz 1 handelt - nicht auf Höhere Gewalt gestützt werden. § 287 Satz 2 BGB (Haftung für Zufall während des Schuldnerverzugs) bleibt unberührt.
8 Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
8.1 Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Akademie gestattet.
8.2 Jedwede Verwendung der Wort-/Bildmarken der Akademie, (z.B. zur Werbung mit Kooperation), bedarf der Zustimmung der Akademie.
8.3 Die Akademie wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die die Akademie bei der Durchführung der Leistungen zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung der Leistungen nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
8.4 Die Akademie verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und auch im Übrigen nur zu erlaubten Zwecken. Bei der Datenverarbeitung erfüllt die Akademie alle gesetzlichen, datenschutzrechtlichen Anforderungen.
9 Gerichtsstand, Erfüllungsort anzuwendendes Recht
9.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
9.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Akademie.
9.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Stand: Juli 2024